Kosten

Laut den Mutterschaftsrichtlinien hat jede gesetzlich versicherte Frau, Anspruch auf Hebammenleistungen während der Schwangerschaft, eine hebammengeleitete Geburt, eine Hebammenbetreuung und Begleitung im Wochenbett, auch bei Adoption im Säuglingsalter, eine Hebammenbegleitung und Betreuung nach einer Fehl- oder Totgeburt, einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt.

Die Kosten der Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und von der Hebamme direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Ausnahmen stellen Sonderleitungen dar, wie Taping oder andere individuell angesprochene Leistungen, die eventuell nur teilweise oder gar nicht bezuschusst werden.

Bei privatversicherten Frauen oder Adoptivvätern, werden die Kosten der Hebammenleistungen privat in Rechnung gestellt. Die Kostenübernahme oder Teilerstattung müssen rivatversicherte mit ihrer Krankenkasse individuelle und eigenständig klären.